Bauleitung

Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.

Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.

Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes.

Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Firmen.

Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln.

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